Neben dem Inhaber können Voll- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudierende und Praktikanten im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit einbezogen sein.
Unternehmen · Haftung
Betriebshaftpflichtversicherung der Württembergischen
Ein Kunde stürzt in Ihren Räumen, ein Mitarbeiter beschädigt beim Einsatz fremdes Eigentum oder ein Produkt verursacht einen Folgeschaden. Die Betriebshaftpflicht der Württembergischen prüft solche Ansprüche und leistet bei versicherten Personen- und Sachschäden.
Das Wichtigste in Kürze
Die Württembergische bietet aktuell bis zu 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden.
Reine Vermögensschäden, eigenes Inventar und private Haftpflichtrisiken brauchen andere Versicherungen oder Ergänzungen.
Stand:
Einfach erklärt
Was ist Betriebshaftpflicht?
Diese drei Antworten helfen Ihnen bei der ersten Einordnung – ohne Versicherungsfachsprache.
Was ist das?
Neben dem Inhaber können Voll- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Werkstudierende und Praktikanten im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit einbezogen sein.
Für wen kann sie sinnvoll sein?
Für Betriebe und Selbstständige, deren Tätigkeit andere Menschen verletzen oder fremde Sachen beschädigen kann.
Was ist nicht automatisch versichert?
Eigenes Inventar und reine Vermögensschäden sind nicht automatisch Teil der klassischen Betriebshaftpflicht. Tätigkeiten und besondere Risiken müssen angegeben sein.
Württembergische-Leistungen
Die Tätigkeit entscheidet – nicht nur die Branche
Zwei Handwerksbetriebe derselben Branche können völlig andere Risiken haben: Der eine arbeitet nur in der eigenen Werkstatt, der andere täglich beim Kunden an fremden Sachen. Deshalb erfassen wir konkrete Arbeiten, Produkte, Einsatzorte, Auslandstätigkeit und den Umgang mit gemieteten oder geliehenen Sachen.
Berechtigte Ansprüche bezahlen
Versicherte Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden werden bis zur vereinbarten Summe reguliert.
Unberechtigte Ansprüche abwehren
Der passive Rechtsschutz prüft die Haftung und wehrt Forderungen notfalls auch gerichtlich ab.
Tätigkeits- und Obhutsschäden
Wer fremde Sachen bearbeitet, mietet, least oder leiht, braucht dafür ausdrücklich passende Einschlüsse.
Produkt- und Umweltrisiken
Fehlerhafte Produkte, Auslandsschäden oder Umwelteinwirkungen erfordern je nach Betrieb besondere Erweiterungen.
Entscheidungshilfe
Was gehört in die Betriebshaftpflicht – und was nicht?
Die Einordnung ist ein Ausgangspunkt. Im Angebot sehen Sie anschließend die konkreten Summen, Grenzen, Selbstbeteiligungen und Bedingungen.
Grunddeckung
Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden
Schützt bei berechtigten Ansprüchen Dritter und enthält die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Branchenerweiterungen
Tätigkeit, Produkte, Umwelt und Ausland
Die konkrete Betriebsbeschreibung entscheidet, welche Einschlüsse für Handwerk, Handel, Gastronomie, Kfz-Gewerbe oder Produktion nötig sind.
Separate Lösungen
Reine Vermögensschäden und eigenes Inventar
Dafür kommen Vermögensschadenhaftpflicht, Inhaltsversicherung oder weitere Produkte infrage – nicht die klassische Betriebshaftpflicht.
Wenn es passiert
Drei Schäden – drei unterschiedliche Prüfungen
Diese Beispiele zeigen, worauf es bei der Auswahl ankommt. Ob im Einzelfall Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach Produktlinie, Vertrag und Schadenhergang.
„Beim Bohren treffe ich eine Leitung.“
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen und Leitungen müssen zum ausgeübten Handwerk passen.
„Ein Gast verletzt sich in meinem Betrieb.“
Hier geht es um Personenschaden, mögliche Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
„Mein Produkt beschädigt eine Kundenanlage.“
Dann sind Produkt- und Folgeschäden sowie mögliche Erweiterungen der Produkthaftpflicht entscheidend.
Für Ihr Angebot
Diese Angaben brauchen wir von Ihnen
Sie müssen nicht alles vorbereitet haben. Mit diesen Punkten können wir Tarife aber schneller und genauer vergleichen.
- Genaue Tätigkeitsbeschreibung
- Umsatz, Lohnsumme und Mitarbeiterzahl
- Arbeiten auf fremden Grundstücken
- Produkte, Montage, Nachbesserung und Ausland
- Miet-, Leih-, Umwelt- und Schlüsselrisiken
Fragen & Antworten
Häufige Fragen zu Betriebshaftpflicht
Kurze Antworten für die erste Orientierung. Im persönlichen Gespräch prüfen wir die Details für Ihren Fall.
Ist eine Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Für viele Betriebe ist sie freiwillig, für einzelne Tätigkeiten oder Berufsgruppen können jedoch gesetzliche oder berufsrechtliche Pflichten bestehen. Unabhängig davon kann sie wirtschaftlich unverzichtbar sein.
Was ist der Unterschied zur Berufshaftpflicht?
Die Abgrenzung hängt von der Tätigkeit und Schadenart ab. Berufshaftpflichtlösungen betreffen häufig spezifische Beratungs-, Planungs- oder Heilberufe; eine individuelle Prüfung ist wichtig.
Sind reine Vermögensschäden versichert?
Die klassische Betriebshaftpflicht deckt typischerweise Vermögensfolgeschäden nach Personen- oder Sachschäden. Für reine Vermögensschäden kann eine Vermögensschadenhaftpflicht nötig sein.
Sind Subunternehmer automatisch eingeschlossen?
Das hängt von den Bedingungen, der vertraglichen Gestaltung und den ausgeführten Tätigkeiten ab. Der Einsatz von Subunternehmern muss ausdrücklich geprüft werden.
Welche Versicherungssumme bietet die Württembergische?
Aktuell sind bis zu 20 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden möglich. Welche Summe erforderlich ist, richtet sich nach größtmöglichem Schaden, Tätigkeit und Auftraggeberanforderungen.